MVZ
Medizinisches Versorgungszentrum
für Psychotherapie am C. G. Jung-Institut Stuttgart gGmbH
Tübinger Straße 23-25 / 70178 Stuttgart
mvz@cgjung-stuttgart.de
Telefon: 0711 / 62 07 09 42
Fax: 0711 / 51 87 23 74
Montag bis Freitag 9.00-14.00 Uhr
Träger
C. G. Jung-Institut Stuttgart e.V.
Leitung
Dr. med. Elisabeth Kauder, Ärztliche Psychotherapeutin, AP
Stellvertretende Leitung
Dr. med. Elisabeth Schmitzer, Ärztliche Psychotherapeutin, TP
Dr. med. Dario Sivec, Ärztlicher Psychotherapeut, AP
Psychotherapeuten
Dipl.-Soz. Päd. Kai Appel, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, TP/AP
Dipl.-Psych. Maike Bächtle, Psychologische Psychotherapeutin, AP
Dr. med. Sigrid Hennemann, Ärztliche Psychotherapeutin, TP
Dipl.-Psych. Manuela Junker-Moch, Psychologische Psychotherapeutin, TP
Dipl.-Psych. Martina Kahl-Ohmstedt, Psychologische Psychotherapeutin, VT
Dipl.-Päd. Bettina Kratzsch, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, TP/AP
Dipl.-Psych. Kaya Lau, Psychologische Psychotherapeutin, AP
Dipl.-Psych. Miriam Laucken, Psychologische Psychotherapeutin, TP
Dipl.-Päd. Christiane Lutz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, TP/AP
Dr. med. Miriam Münch, Ärztliche Psychotherapeutin, AP
Dipl.-Päd. Jeanette Randerath, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, TP/AP
Dipl.-Päd. Gabriele Riester, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, TP
Dr. med. Elisabeth Schmid, Ärztliche Psychotherapeutin, AP
Dr. med. Carolin Urban, Ärztliche Psychotherapeutin, TP
Geschäftsführung
Louisa Milena Kroschel
Abrechnung
Claudia Maruhn
Therapeutisches Angebot
Orientierungsgespräch
Wenn Sie anhaltende Beschwerden seelischen Ursprungs bei sich feststellen oder/und von Ihrem behandelnden Arzt den Ratschlag erhalten haben, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben, können Sie ein Orientierungsgespräch vereinbaren.
Die Kosten für das fünfzigminütige Erstgespräch werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen; bringen Sie Ihre Versichertenkarte und gegebenenfalls eine Überweisung zum vereinbarten Termin mit.
Im Erstgespräch können Sie Ihrerseits Ihre Beschwerden schildern. Wir prüfen dann unsererseits nach einer vorläufigen Diagnose die Indikation für ein psychotherapeutisches Verfahren.
Das erste Gespräch zeigt auch, ob eine gemeinsame Arbeit an den Problemen sinnvoll und möglich erscheint; wenn ja, werden Folgetermine für sogenannten probatorische Sitzungen verabredet. Diese weiteren Vorgespräche dienen einer gründlichen Anamneseerhebung, einer weiterführenden Diagnostik, der Erstellung eines Behandlungsplanes und der Vereinbarung von Therapiezielen.
Akuttherapie
Eine Akuttherapie umfasst 12 Sitzungen und bietet dem Patienten in akuten Situationen Unterstützung. Diese Therapie ist nur anzeigepflichtig und kann damit sofort als Krisenintervention beginnen. Während der Therapie steht die Aufklärung der Erkrankung im Mittelpunkt. Soziotherapeutische Maßnahmen werden in Erwägung gezogen.
Die Akuttherapie kann in eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie übergehen.
Kurzzeittherapie
Als Kurzzeittherapie werden Behandlungen bezeichnet, die nicht mehr als 24 Sitzungen umfassen. Sie sind dann indiziert und sinnvoll, wenn akut krankheitswertige psychische Störungen auftreten, die dann oftmals auf schwer zu bewältigende Lebenssituationen zurückgeführt werden können. Man spricht dann auch von Krisenintervention bei umschriebener, eingrenzbarer Konfliktproblematik.
Oftmals spricht man hier von akuten Belastungsreaktionen, in denen Menschen, die ansonsten keine auffallenden psychischen Schwierigkeiten haben, plötzlich seelisch überfordert sind. Innerhalb dieser kurzen Therapie kann eine Stabilisierung erfolgen.
Langzeittherapie
Als Langzeittherapien werden Behandlungen mit mehr als 25 Sitzungen bezeichnet. Bei einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie handelt es sich dabei in der Regel um 50 bis 80, im gesondert zu begründenden Höchstfall auch um 100 Sitzungen à 50 Minuten. Die Analytische Psychotherapie ist grundsätzlich als Langzeittherapie zu verstehen und umfasst 160 bis 240, im Höchstfall 300 Sitzungen à 50 Minuten.
In der Regel sind Langzeittherapien dann sinnvoll, wenn die bestehende Problematik bereits länger anhält, die Lebensführung erheblich beeinträchtigt ist, kombinierte symptomatische Beschwerden auftreten und mehrere Lebensbereiche betroffen sind.
Langzeitpsychotherapie Analytische Psychotherapie
Bei unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen und unterschiedlichem zeitlichem Rahmen geht es bei fast allen heutigen Therapieformen darum, verborgene oder verdrängte Persönlichkeitsanteile bewusst zu machen, unerledigte Konflikte und Traumata aufzuarbeiten, neue Erlebnismöglichkeiten zu eröffnen, neue Beziehungs- und Verhaltensweisen zu erlernen (z. B. Umgang mit Konflikten) und unausweichliche Belastungen (z. B. Trennungen, Krankheiten, Krisen) besser zu bewältigen.
Da das therapeutische Gespräch und die Qualität der therapeutischen Beziehung in den meisten Formen der Psychotherapie einen zentralen Wirkfaktor darstellt, ist allen Therapien gemeinsam eine systematische und kontinuierliche Gestaltung der Therapeut-Patient-Beziehung durch die Vorgaben der äußeren Behandlungssituation, die Vereinbarungen über die Methoden und das Behandlungsziel und durch die Interventionen des Therapeuten. Die therapeutische Kommunikation verwendet sprachliche oder nichtsprachliche Ausdrucksmittel, z. B. körperliche Bewegung oder bildnerische Gestaltung.
Durch die emotionale Auf- und Durcharbeitung belastender Erfahrungen und konflikthafter Einstellungen, die Unterstützung des kreativen Potentials und der Entwicklungsmöglichkeiten des Patienten und die relativ freie Form der therapeutischen Beziehung, in der sich der Analytiker eher als Katalysator des Prozesses versteht, der Patient nicht aktiv beeinflusst wird und ihm keine Entscheidungen abgenommen werden, soll dem Patienten nicht nur zu einer Besserung und Heilung seiner aktuellen Krankheitssymptome, sondern auch zu einer autonomeren, bewussteren und selbstverantwortlicheren Lebensführung verholfen werden, die es ihm ermöglicht, auch zukünftigen Krisen und Konflikten besser zu begegnen.
Die Analytische Psychotherapie nach C. G. Jung entspricht diesen Aspekten der analytischen Psychotherapie, sie ergänzt diese aber noch durch einige weitere, z. B. indem sie auf die Selbstregulation der Psyche, die archetypische, kollektive Dimension des Unbewussten, die Förderung des kreativen Potentials und der Bedeutsamkeit die Sinnfindung und des transpersonalen, religiösen Bezuges des Menschen für seine seelische Gesundheit hinweist.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen derzeit bei Erwachsenen bis zu 160 Stunden, in besonderen Fällen 240 oder bis zu 300 Stunden analytische Psychotherapie, wenn die Indikation und eine ausreichende Prognose für die Therapie gegeben ist. Qualitätssicherung erfolgt durch ein Gutachterverfahren.
Für Kinder können bis zu 150 Stunden, für Jugendliche bis zu 180 Stunden analytische Langzeittherapie von den Krankenkassen übernommen werden.
In der Regel findet analytische Langzeittherapie mit zwei oder auch mit drei Stunden pro Woche statt.
Gruppenpsychotherapie
Geteiltes Leid ist halbes Leid
Eine Gruppentherapie ist hochwirksam. Sie kann eine Alternative, aber auch eine mögliche Ergänzung zur Einzeltherapie sein. Für viele Menschen ist es hilfreich, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Sie erleben, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine sind. Gerade für Menschen, die mit zwischenmenschlichen Problemen zu tun haben oder eine Neigung haben, zu viel mit sich selbst auszumachen, kann die Gruppe effektiver sein als Einzelbehandlung.
So bietet die Gruppentherapie die Möglichkeit für wichtige zwischenmenschliche Erfahrungen, eigene Verhaltensmuster können besser erkannt und neue erprobt werden.
Gut zu wissen: Schweigepflicht nach außen ist für Teilnehmer der Gruppentherapie oberstes Gebot.
Therapie nach einem Schlaganfall
Durch den Einsatz neuropsychologischer Therapieverfahren können die Menschen nach einem Schlaganfall wieder am sozialen Leben teilhaben. Es werden Ängste und Hemmschwellen auf beiden Seiten, sowohl beim Patienten als auch beim Therapeuten, abgebaut. Dem Patienten wird somit der Zugang zu geeigneten psychotherapeutischen Maßnahmen erleichtert.
Kassenabrechnung
Vorgespräche und Kurzzeittherapien werden von den Kassen ohne Antragstellung übernommen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen, bei entsprechender Indikation und Beantragung, die Kosten für:
- Akuttherapie
- Analytische Langzeittherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie
- Gruppentherapie